Wenn du bewusstlos warst oder verletzt bist, solltest du sofort einen Notarzt rufen oder in die nächste Notaufnahme gehen. Die Ärzte und Ärztinnen dort unterliegen der Schweigepflicht. Teile ihnen deinen Verdacht mit, unter K.O-Tropfen misshandelt oder vergewaltigt worden zu sein.
Bitte darum, dass Verletzungen dokumentiert werden, Abstriche genommen werden, und Blut- und Urinproben auf entsprechende Substanzen untersucht werden. Das ist allerdings keine Pflichtleistung und liegt im Ermessen der behandelnden Ärzte.
Nicht alle Labors können K.O.-Tropfen nachweisen. Dann sollte das zuständige Institut für Rechtsmedizin eingeschaltet werden – in Berlin die Rechtsmedizin der Charité.
Auch hier ist wichtig: Vor einer ärztlichen Untersuchung und der Beweissicherung nicht waschen oder duschen, damit keine Beweise vernichtet werden.
Auch wenn du nicht in eine Notaufnahme gehst, oder dir nicht sicher bist, ob du bei der Polizei Anzeige erstatten willst, solltest du innerhalb von 24 Stunden zu einer Gynäkologin gehen, damit