Seit 2002 ist GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure) dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Das heißt konkret: Der Besitz, Kauf, Handel sowie die Abgabe und Verabreichung von GHB ist strafbar. Auch verschreibungspflichtige Psychopharmaka wie Benzodiazepine unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.
Das heißt allerdings nicht, dass es für Täter unmöglich oder besonders schwierig ist, an die entsprechenden Stoffe zu kommen. GBL, eine Vorstufe von GHB, ist in Deutschland sogar legal erhältlich.
Nach deutschem Recht ist der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen strafbar, nach Paragraf 179 des Strafgesetzbuches drohen den Tätern bei einer Überführung und Verurteilung bis zu 10 Jahren Gefängnis. Aber auch ohne sexuelle Übergriffe ist die Verabreichung von K.O.-Tropfen an ahnungslose Personen strafbar, rechtlich gilt das als gefährliche Körperverletzung.
Die Dunkelziffer ist hoch: Niemand weiß genau, wie häufig Vergewaltigungen und andere Straftaten unter K.O.-Tropfen statt finden. Das hat verschiedene Gründe:
Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen berichten jedoch über einen Anstieg der Fälle. Bei ihnen melden sich immer mehr Frauen und Mädchen, die mit Hilfe von K.O.-Tropfen vergewaltigt oder missbraucht worden sind.
Nur in bei einem Bruchteil der Fälle sind die Betroffenen jedoch zur Polizei gegangen, in noch weniger Fällen konnten die Substanzen gerichtsmedizinisch nachgewiesen werden. Wie oft es zu einer Verurteilung des Täters kommt, ist nicht bekannt.
Hier muss sich etwas ändern! Notwendig ist Aufklärung: Einerseits für Polizei, Krankenhäuser und Notärzte, damit diese mehr über die Ausnahmesituation von Frauen erfahren, die mit K.O.-Tropfen vergewaltigt worden sind.
Notwendig ist aber auch Information für Frauen und Mädchen – damit sie sich schützen können. Und damit sie im Ernstfall wissen, was zu tun ist und an wen sie sich wenden können.